Elternbrief der Schulministerin vom 29.09.2022

 Brief_der_Ministerin_an_die_Eltern_Erziehungsberechtigten_aller_SuS_zu_Corona-_und_Energiesparmassnahmen_29.9.2022.pdf

Verändertes Testverfahren an Grundschulen zum 28.02.2022

Liebe Eltern,                                                                                                  22.02.2022
das Schulministerium NRW ändert zum 28.02.2022 das Testverfahren an Grundschulen und schafft die Lolli-Tests ab.
Ab Montag, den 28.02.2022, werden nur noch nicht immunisierte Kinder, also diejenigen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also zu Hause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.
Die oben genannten Schülerinnen und Schüler erhalten am Mittwoch von der Schule Selbsttests für die nächsten 3 Wochen, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Aufsicht der Eltern selbst testen müssen. Der Test kann auch am Vorabend durchgeführt werden.
Sie als Eltern versichern einmalig und schriftlich die regelmäßige und ordnungsgemäße Durchführung der Tests. Das Formblatt erhalten Sie, sobald es uns vorliegt.
Ich setze auf Ihr Verantwortungsbewusstsein und gehe davon aus, dass Sie nur negativ getestete Kinder in die Schule schicken!
Alternativ können Sie montags, mittwochs und freitags auch einen Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Dann erhalten Sie keine Tests von uns. Wenn Sie das wünschen, teilen Sie uns dies bitte bis Donnerstag, 24.02. per Mail mit.
Sollte sich in der Schule bei einem Kind ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion zeigen, behalten wir uns vor, einen Selbsttest in der Schule durchzuführen. Sollte dieser Test positiv sein, müssen Sie wie bisher Ihr Kind umgehend abholen.
Weiterhin wird ab dem 28.02.2022 die Testpflicht für immunisierte Kinder aufgehoben. Dazu legen Sie uns bitte bis Mittwoch, 23.02., einen entsprechenden Nachweis (Genesenenstatus oder Impfnachweis) vor. Freiwillig können die Kinder aber an den Selbsttests teilnehmen und erhalten dann auch die Tests über die Schule.
Ich hoffe sehr, dass das Infektionsgeschehen trotz dieser Maßnahme rückläufig bleibt und wir langsam zu einem „normalen“ Schulbetrieb zurückkehren können. Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich schon einmal vorab!

Herzliche Grüße
M. Dittmar

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An unserer Schule gelten weiterhin folgende Hygieneregeln:

  • Wo immer es möglich ist, wird der Abstand von 1,5 m eingehalten.
  • Regelmäßies und gründliches Händewaschen. Nach Betreten des Klassenraumes waschen die Kinder sich unverzüglich die Hände. Erst dann setzen sie sich auf ihren Platz.
  • Jedes Kind hat einen festen Sitzplatz. Für alle Lerngruppen werden aktuelle Sitzpläne zur Dokumentation angefertigt.
  • Im gesamten Innenbereich der Schule gilt die Maskenpflicht. Auf dem Schulhof dürfen sich die Kinder ohne Maske bewegen und spielen.
  • Alle Kinder nehmen verbindlich zweimal wöchentlich an den Pool-Testungen teil. Ausnahme sind genesene Kinder nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Für alle weiteren Veranstaltungen in der Schule, also Informationsveranstaltungen, Elternabende etc. gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, alle Teilnehmer müssen geimpft, genesen oder getestet sein und den entsprechenden Nachweis vorlegen.


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Zuletzt aktualisiert von windfloete am 30.11.2022, 11:29:35.